Auch nach der notariellen Beurkundung bleiben Sie Eigentümer, bis die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgt ist. Erst mit Eintragung des Käufers im Grundbuch geht das rechtliche Eigentum vollständig über.
Der Kaufpreis wird fällig, sobald alle vertraglich vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört insbesondere die Eintragung der Auflassungsvormerkung zugunsten des Käufers sowie die Sicherstellung der Lastenfreistellung.
Lastenfreistellung bedeutet, dass bestehende Belastungen – etwa eine Grundschuld Ihrer Bank – gelöscht oder abgelöst werden müssen, sofern der Käufer diese nicht übernimmt. Die Ablösung erfolgt regelmäßig direkt aus dem Kaufpreis.
Nein. In der Praxis wird die Löschung im Rahmen der Kaufabwicklung organisiert. Die finanzierende Bank stellt eine Löschungsbewilligung oder Ablösemitteilung aus, die über den Notar abgewickelt wird.
Üblicherweise trägt der Käufer die Kosten für Notar und Grundbuch. Verkäuferkosten können jedoch im Zusammenhang mit der Lastenfreistellung oder besonderen Vereinbarungen entstehen.
Zahlt der Käufer trotz Fälligkeit nicht, gerät er in Verzug. Der Vertrag kann Verzugszinsen, Schadensersatz oder unter bestimmten Voraussetzungen ein Rücktrittsrecht vorsehen.
Die Übergabe erfolgt in der Regel mit Kaufpreiszahlung. Ab diesem Zeitpunkt gehen Besitz, Nutzungen und Lasten auf den Käufer über.
Der Besitzübergang betrifft die tatsächliche Übergabe (Schlüssel, Nutzung). Die Eigentumsumschreibung erfolgt später im Grundbuch. Beide Zeitpunkte können auseinanderfallen.
Wesentliche Informationen zur Immobilie, insbesondere bekannte Mängel oder rechtliche Besonderheiten, sollten vollständig offengelegt werden. Verschweigen kann zu Haftungsrisiken führen.
Ein Rücktritt ist nur möglich, wenn er vertraglich vereinbart wurde oder gesetzliche Gründe vorliegen. Ohne entsprechende Klausel ist der Vertrag grundsätzlich bindend.
Die Grunderwerbsteuer betrifft grundsätzlich den Käufer. Sie entsteht mit Abschluss des notariellen Kaufvertrags.
Der Notar sorgt für rechtssichere Vertragsgestaltung, koordiniert die Abwicklung und stellt sicher, dass Kaufpreiszahlung, Lastenfreistellung und Eigentumsumschreibung ordnungsgemäß erfolgen.
Bestehende Rechte wie Nießbrauch oder Wohnrechte beeinflussen den Verkehrswert und müssen im Kaufvertrag klar geregelt werden.
Beim Verkauf vermieteter Immobilien tritt der Käufer in bestehende Mietverhältnisse ein. Der Grundsatz lautet: Kauf bricht nicht Miete.
Wichtige Unterlagen sind insbesondere Grundbuchauszug, Flurkarte, Energieausweis, Bauunterlagen, Wohnflächenberechnung, Mietverträge sowie Angaben zu bestehenden Belastungen.