Häufige Fragen von Verkäufern beim Immobilienverkauf in Nordrhein-Westfalen

Wann bin ich rechtlich nicht mehr Eigentümer meiner Immobilie?

Auch nach der notariellen Beurkundung bleiben Sie Eigentümer, bis die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgt ist. Erst mit Eintragung des Käufers im Grundbuch geht das rechtliche Eigentum vollständig über.

Wann erhalte ich den Kaufpreis?

Der Kaufpreis wird fällig, sobald alle vertraglich vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört insbesondere die Eintragung der Auflassungsvormerkung zugunsten des Käufers sowie die Sicherstellung der Lastenfreistellung.

Was bedeutet Lastenfreistellung für mich als Verkäufer?

Lastenfreistellung bedeutet, dass bestehende Belastungen – etwa eine Grundschuld Ihrer Bank – gelöscht oder abgelöst werden müssen, sofern der Käufer diese nicht übernimmt. Die Ablösung erfolgt regelmäßig direkt aus dem Kaufpreis.

Muss ich meine bestehende Grundschuld vor dem Verkauf löschen lassen?

Nein. In der Praxis wird die Löschung im Rahmen der Kaufabwicklung organisiert. Die finanzierende Bank stellt eine Löschungsbewilligung oder Ablösemitteilung aus, die über den Notar abgewickelt wird.

Wer trägt die Notar- und Grundbuchkosten?

Üblicherweise trägt der Käufer die Kosten für Notar und Grundbuch. Verkäuferkosten können jedoch im Zusammenhang mit der Lastenfreistellung oder besonderen Vereinbarungen entstehen.

Was passiert, wenn der Käufer nicht zahlt?

Zahlt der Käufer trotz Fälligkeit nicht, gerät er in Verzug. Der Vertrag kann Verzugszinsen, Schadensersatz oder unter bestimmten Voraussetzungen ein Rücktrittsrecht vorsehen.

Wann muss ich die Immobilie übergeben?

Die Übergabe erfolgt in der Regel mit Kaufpreiszahlung. Ab diesem Zeitpunkt gehen Besitz, Nutzungen und Lasten auf den Käufer über.

Was ist der Unterschied zwischen Besitzübergang und Eigentumsumschreibung?

Der Besitzübergang betrifft die tatsächliche Übergabe (Schlüssel, Nutzung). Die Eigentumsumschreibung erfolgt später im Grundbuch. Beide Zeitpunkte können auseinanderfallen.

Was muss ich im Kaufvertrag zwingend offenlegen?

Wesentliche Informationen zur Immobilie, insbesondere bekannte Mängel oder rechtliche Besonderheiten, sollten vollständig offengelegt werden. Verschweigen kann zu Haftungsrisiken führen.

Kann ich nach Vertragsunterzeichnung noch vom Verkauf zurücktreten?

Ein Rücktritt ist nur möglich, wenn er vertraglich vereinbart wurde oder gesetzliche Gründe vorliegen. Ohne entsprechende Klausel ist der Vertrag grundsätzlich bindend.

Wann entsteht für mich die Grunderwerbsteuer?

Die Grunderwerbsteuer betrifft grundsätzlich den Käufer. Sie entsteht mit Abschluss des notariellen Kaufvertrags.

Welche Rolle spielt der Notar für mich als Verkäufer?

Der Notar sorgt für rechtssichere Vertragsgestaltung, koordiniert die Abwicklung und stellt sicher, dass Kaufpreiszahlung, Lastenfreistellung und Eigentumsumschreibung ordnungsgemäß erfolgen.

Was ist bei einem Verkauf mit Nießbrauch oder Wohnrecht zu beachten?

Bestehende Rechte wie Nießbrauch oder Wohnrechte beeinflussen den Verkehrswert und müssen im Kaufvertrag klar geregelt werden.

Was passiert mit laufenden Mietverhältnissen?

Beim Verkauf vermieteter Immobilien tritt der Käufer in bestehende Mietverhältnisse ein. Der Grundsatz lautet: Kauf bricht nicht Miete.

Welche Unterlagen sollte ich vor Verkaufsstart bereithalten?

Wichtige Unterlagen sind insbesondere Grundbuchauszug, Flurkarte, Energieausweis, Bauunterlagen, Wohnflächenberechnung, Mietverträge sowie Angaben zu bestehenden Belastungen.