Maklerprovision in NRW – Ihr umfassender Ratgeber für Remscheid, Leverkusen und Bergisch Gladbach

Die Maklerprovision – auch Maklercourtage genannt – gehört zu den wichtigsten Kostenfaktoren beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie. Gerade in Nordrhein-Westfalen, einem der aktivsten Immobilienmärkte Deutschlands, sollten Käufer und Verkäufer die gesetzlichen Regelungen, lokalen Besonderheiten und praktischen Abläufe genau kennen. Dieser Ratgeber bietet Ihnen einen vollständigen Überblick zur Maklerprovision mit besonderem Fokus auf die Städte Remscheid, Leverkusen und Bergisch Gladbach, in denen Böhl Immobilien täglich für Sie tätig ist.

Wieso muss eine Maklerprovision gezahlt werden?

Die Pflicht zur Zahlung einer Maklerprovision ergibt sich aus § 652 BGB. Ein Makler hat Anspruch auf sein Honorar, sobald er erfolgreich einen Vertrag vermittelt und ein notariell beurkundeter Kauf- oder Mietvertrag zustande kommt. Seit 2020 gelten für Kaufimmobilien zusätzliche spezielle Vorgaben, die bundesweit verbindlich sind.

Gesetzesänderung Maklerprovision 2020 – Was gilt beim Kauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen?

Am 23. Dezember 2020 traten die neuen Regelungen der §§ 656a–656d BGB zur Verteilung der Maklerkosten in Kraft. Sie betreffen alle Käufe von:

  • Einfamilienhäusern
  • Eigentumswohnungen
    Kaufobjekten, die privat genutzt werden (keine Gewerbeobjekte)

Aufteilung der Maklerprovision

Doppelvertretung (Käufer und Verkäufer beauftragen beide den Makler)

Beide Parteien zahlen die Maklerprovision je zur Hälfte. Dies schafft Transparenz und verhindert eine einseitige finanzielle Belastung.

Einseitige Beauftragung durch den Verkäufer

  • Der Käufer darf maximal 50 % der Gesamtprovision zahlen.
  • Der Verkäufer muss seinen eigenen Anteil zuerst zahlen und dies nachweisen.

Einseitige Beauftragung nur durch den Käufer

Der Käufer trägt die gesamten Maklerkosten.

Was kostet ein Makler?: Speziell in NRW

Die Maklerprovision ist je nach Bundesland unterschiedlich. In Nordrhein-Westfalen liegt die übliche Gesamtprovision aktuell bei: 7,14 % des Kaufpreises

In Remscheid, Leverkusen und Bergisch Gladbach hat sich diese Provisionshöhe in der Praxis weitgehend etabliert. Bei einer 50:50-Aufteilung zahlen Käufer und Verkäufer somit jeweils 3,57 % zzgl. MwSt.

Maklerprovision bei Gewerbeimmobilien und nicht privat genutztem Wohnraum

Für:

  • Gewerbeobjekte
  • Mehrfamilienhäuser (wenn sie als Kapitalanlage erworben werden)
  • Büro- und Praxisflächen

gilt die gesetzliche Regulierung nicht. Hier ist alles frei verhandelbar. Oft übernimmt der Auftraggeber die Provision vollständig. Wichtig ist eine klare vertragliche Festlegung, um Missverständnisse zu vermeiden.

Voraussetzungen für den Provisionsanspruch

Ein Makler hat nur dann Anspruch auf seine Vergütung, wenn:

  1. ein Maklervertrag in Textform (z. B. E-Mail) vorliegt,
  2. die Maklertätigkeit nachweisbar war,
  3. ein notarieller Kaufvertrag abgeschlossen wurde,
  4. der Abschluss eindeutig auf die Maklertätigkeit zurückzuführen ist,
  5. der Makler alle gesetzlichen Pflichten (Widerruf, Aufklärung, Datenschutz) erfüllt hat.

Welche Leistungen deckt die Maklerprovision ab?

Professionelle Makler wie Böhl Immobilien übernehmen eine Vielzahl komplexer Aufgaben – oft mehr als Eigentümer erwarten. Dazu gehören:

  • Bewertung & Vorbereitung der Immobilie
  • Vermarktung
  • Betreuung von Interessenten
  • Vertragsphase

Der Arbeitsaufwand für einen Immobilienverkauf beträgt im Durchschnitt 80 Stunden und mehr.

Maklerprovision in Remscheid, Leverkusen und Bergisch Gladbach

Die drei Städte unterscheiden sich in ihrer Marktdynamik – das hat auch Einfluss auf Maklerprozesse und Provisionsgestaltungen:

Remscheid

  • Stark nachgefragter Wohnungsmarkt
  • Viele Verkäufe klassischer Einfamilienhäuser
  • Käufer profitieren besonders vom 50:50-Modell, da Kaufpreise moderater sind als in Köln oder Düsseldorf

Leverkusen

  • Nähe zu Köln: höhere Nachfrage und kurze Vermarktungszeiten
  • Kapitalanlagen sind beliebt, besonders in Rheindorf & Schlebusch
  • Gewerbeobjekte werden häufig individuell provisioniert

Bergisch Gladbach

  • Attraktiv für Familien und Pendler ins Rheinland
  • Provision meist nach NRW-Standard
  • Hoher Beratungsbedarf aufgrund unterschiedlicher Ortsteile (Bensberg, Refrath, Schildgen etc.)

In allen drei Städten gilt: Seriöse Makler sorgen für Transparenz bei der Provision und eine faire Kostenverteilung zwischen Käufer und Verkäufer.

Maklerprovision steuerlich absetzen

Maklerkosten können steuerlich absetzbar sein, wenn:

  • die Immobilie als Kapitalanlage dient; dann Abschreibung über die Nutzungsdauer
  • bei Vermietung die Provision als Werbungskosten gilt

Für selbstgenutzte Immobilien besteht keine steuerliche Absetzbarkeit.

Wie lassen sich Maklergebühren vermeiden – und ist das sinnvoll?

Prinzipiell lässt sich eine Maklergebühr umgehen, indem man eine Immobilie privat kauft oder verkauft. Allerdings bedeutet dies:

  • hoher Zeitaufwand
  • komplexe rechtliche Anforderungen
  • Hohe Fehleranfälligkeit (z. B. bei Preisfindung oder Dokumenten)

In vielen Fällen führt das Engagieren eines Maklers trotz Kosten zu:

  • besseren Verkaufspreisen
  • kürzeren Vermarktungszeiten
  • rechtlicher Sicherheit

Empfehlungen von Böhl Immobilien

Transparenz

Informieren Sie sich früh über die Maklerkosten und berücksichtigen Sie diese in Ihrer Finanzplanung.

Schriftliche Vereinbarungen

Halten Sie jede Provisionsvereinbarung klar und vollständig schriftlich fest.

Regionale Expertise nutzen

Gerade in Remscheid, Leverkusen und Bergisch Gladbach unterscheiden sich Immobilienmärkte stark. Ein lokal erfahrener Makler kann erheblich bessere Ergebnisse erzielen.

Hinweis
Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Detailfragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt oder an ein regionales, qualifiziertes Maklerunternehmen wie Böhl Immobilien.