Die Maklerprovision – auch Maklercourtage genannt – gehört zu den wichtigsten Kostenfaktoren beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie. Gerade in Nordrhein-Westfalen, einem der aktivsten Immobilienmärkte Deutschlands, sollten Käufer und Verkäufer die gesetzlichen Regelungen, lokalen Besonderheiten und praktischen Abläufe genau kennen. Dieser Ratgeber bietet Ihnen einen vollständigen Überblick zur Maklerprovision mit besonderem Fokus auf die Städte Remscheid, Leverkusen und Bergisch Gladbach, in denen Böhl Immobilien täglich für Sie tätig ist.
Die Pflicht zur Zahlung einer Maklerprovision ergibt sich aus § 652 BGB. Ein Makler hat Anspruch auf sein Honorar, sobald er erfolgreich einen Vertrag vermittelt und ein notariell beurkundeter Kauf- oder Mietvertrag zustande kommt. Seit 2020 gelten für Kaufimmobilien zusätzliche spezielle Vorgaben, die bundesweit verbindlich sind.
Am 23. Dezember 2020 traten die neuen Regelungen der §§ 656a–656d BGB zur Verteilung der Maklerkosten in Kraft. Sie betreffen alle Käufe von:
Doppelvertretung (Käufer und Verkäufer beauftragen beide den Makler)
Beide Parteien zahlen die Maklerprovision je zur Hälfte. Dies schafft Transparenz und verhindert eine einseitige finanzielle Belastung.
Einseitige Beauftragung durch den Verkäufer
Einseitige Beauftragung nur durch den Käufer
Der Käufer trägt die gesamten Maklerkosten.
Die Maklerprovision ist je nach Bundesland unterschiedlich. In Nordrhein-Westfalen liegt die übliche Gesamtprovision aktuell bei: 7,14 % des Kaufpreises
In Remscheid, Leverkusen und Bergisch Gladbach hat sich diese Provisionshöhe in der Praxis weitgehend etabliert. Bei einer 50:50-Aufteilung zahlen Käufer und Verkäufer somit jeweils 3,57 % zzgl. MwSt.
Für:
gilt die gesetzliche Regulierung nicht. Hier ist alles frei verhandelbar. Oft übernimmt der Auftraggeber die Provision vollständig. Wichtig ist eine klare vertragliche Festlegung, um Missverständnisse zu vermeiden.
Ein Makler hat nur dann Anspruch auf seine Vergütung, wenn:
Professionelle Makler wie Böhl Immobilien übernehmen eine Vielzahl komplexer Aufgaben – oft mehr als Eigentümer erwarten. Dazu gehören:
Der Arbeitsaufwand für einen Immobilienverkauf beträgt im Durchschnitt 80 Stunden und mehr.
Die drei Städte unterscheiden sich in ihrer Marktdynamik – das hat auch Einfluss auf Maklerprozesse und Provisionsgestaltungen:
In allen drei Städten gilt: Seriöse Makler sorgen für Transparenz bei der Provision und eine faire Kostenverteilung zwischen Käufer und Verkäufer.
Maklerkosten können steuerlich absetzbar sein, wenn:
Für selbstgenutzte Immobilien besteht keine steuerliche Absetzbarkeit.
Prinzipiell lässt sich eine Maklergebühr umgehen, indem man eine Immobilie privat kauft oder verkauft. Allerdings bedeutet dies:
In vielen Fällen führt das Engagieren eines Maklers trotz Kosten zu:
Informieren Sie sich früh über die Maklerkosten und berücksichtigen Sie diese in Ihrer Finanzplanung.
Halten Sie jede Provisionsvereinbarung klar und vollständig schriftlich fest.
Gerade in Remscheid, Leverkusen und Bergisch Gladbach unterscheiden sich Immobilienmärkte stark. Ein lokal erfahrener Makler kann erheblich bessere Ergebnisse erzielen.
Hinweis
Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Detailfragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt oder an ein regionales, qualifiziertes Maklerunternehmen wie Böhl Immobilien.