
Als erfahrener Immobilienmakler bieten wir Ihnen eine Vielzahl an Leistungen, um Sie bei Ihrem Immobilienerwerb in Leverkusen, Remscheid, Bergisch Gladbach oder Solingen bestmöglich zu unterstützen. Unser Ziel ist es, Ihre Wünsche und Bedürfnisse in Bezug auf den Kauf und die Immobilie zu erfüllen. Insbesondere bei einem Ortswechsel sind Sie auf eine vertrauensvolle Person vor Ort angewiesen.
Das Ballungsgebiet um Remscheid, dem Bergischen Land sowie Leverkusen, Solingen und Bergisch Gladbach bietet viele verschiedene Immobilienarten und sehr unterschiedliche Preissegmente. Als langjährige, in der Region verwurzelte Makler kennen wir die Gegebenheiten des lokalen Immobilienmarkts. Wir können Sie daher kompetent und ehrlich beraten. Gerne überzeugen wir Sie von unseren Leistungen.
Ein zentraler Aspekt unserer Arbeit ist die Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten Immobilie in Remscheid, Leverkusen, Wuppertal oder Solingen. Wir nehmen uns Zeit für ein ausführliches Beratungsgespräch, um Ihre Wünsche und Anforderungen genau zu verstehen. Auf Basis dieser Informationen suchen wir gezielt nach Objekten, die Ihren Vorstellungen entsprechen. Dabei berücksichtigen wir auch Faktoren wie Lage, Infrastruktur und Preis-Leistungs-Verhältnis.
Eine der wichtigsten Maßnahmen, die wir für Sie erbringen können, ist die Vermittlung an Finanzierungsdienstleister. Wir arbeiten mit verschiedenen Banken und Kreditinstituten zusammen, die Ihnen das bestmögliche Angebot für Ihre individuelle Situation unterbreiten. So können Sie sicher sein, dass Sie eine passende Finanzierungslösung finden werden.

Sobald Sie eine passende Immobilie gefunden haben, begleiten wir Sie im gesamten Kaufprozess. Wir unterstützen Sie bei der Besichtigung des Objekts und stehen Ihnen bei Fragen zur Verfügung. Auch beim Abschluss des Kaufvertrags sind wir an Ihrer Seite und sorgen dafür, dass alle rechtlichen Bedingungen eingehalten werden. Dafür begleiten wir Sie zum Notartermin. Unsere Makler sorgen dafür, dass alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und informieren Sie rechtzeitig, sollten noch Dokumente fehlen. So können Sie sicher sein, dass alle rechtlichen Bedingungen erfüllt werden und der Kauf Ihrer Immobilie reibungslos abläuft.
Insgesamt bieten wir Ihnen als Immobilienmakler ein umfassendes Leistungspaket, das auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Wir stehen Ihnen jederzeit beratend zur Seite und sorgen dafür, dass Ihr Vorhaben erfolgreich umgesetzt wird. Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch!
Zu typischen Kaufnebenkosten zählen insbesondere Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten sowie ggf. Maklerprovision. Für Notar und Grundbucheintrag werden in Ratgebern häufig grobe Prozentwerte genannt, während die Grunderwerbsteuer je nach Bundesland variiert.
In Nordrhein-Westfalen beträgt die Grunderwerbsteuer 6,5 %; das wird von der Finanzverwaltung NRW für Verträge seit 01.01.2015 angegeben.
Ja. Ein Vertrag über die Übertragung oder den Erwerb von Grundeigentum bedarf nach § 311b BGB der notariellen Beurkundung.
In vielen Praxisdarstellungen wird der Notar häufig durch die Käuferseite ausgewählt; rechtlich bleibt der Notar neutral und gestaltet/koordiniert die Abwicklung. Wer den Notar auswählt, kann regional und vertraglich variieren.
Bei Verbraucherverträgen soll der Notar nach § 17 Abs. 2a BeurkG die Zwei-Wochen-Regelfrist einhalten, damit Verbraucher ausreichend Zeit zur Prüfung haben.
Die Auflassungsvormerkung ist ein Eintrag im Grundbuch, der den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung absichert und verhindert, dass der Verkäufer das Objekt noch einmal an Dritte veräußert.
Eigentum geht rechtlich erst mit Eintragung des Käufers im Grundbuch über; der Notartermin allein macht den Käufer noch nicht zum Eigentümer.
Besitzübergang ist die tatsächliche Übergabe (Nutzung, Schlüssel, Lasten/Nutzen), während die Eigentumsumschreibung die rechtliche Eigentumsübertragung im Grundbuch ist; beides kann zeitlich auseinanderfallen.
In der Praxis wird der Kaufpreis regelmäßig fällig, wenn vertragliche Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere Sicherung des Käufers (z. B. Vormerkung) und Lastenfreistellung; der Notar steuert die Fälligkeitsmitteilung im Rahmen der Abwicklung.
Lastenfreistellung bedeutet, dass bestehende Belastungen wie Grundschulden gelöscht oder abgelöst werden, sofern der Käufer sie nicht übernimmt; die Umsetzung erfolgt in der Regel über Notar und Bankabwicklung.
Häufig wird die Grundschuld-Löschung im Rahmen der Kaufabwicklung organisiert (Löschungsbewilligung/Ablösemitteilung der Bank, Abwicklung über den Notar), statt „vorab“ separat.
Üblicherweise trägt die Käuferseite Notar- und Grundbuchkosten; im Einzelfall können Verkäuferkosten im Zusammenhang mit Löschungen/Lastenfreistellung oder Sondervereinbarungen entstehen.
Zahlt der Käufer trotz Fälligkeit nicht, können vertragliche Rechtsfolgen greifen (Verzug, Verzugszinsen, ggf. Rücktrittsrechte, Schadensersatz), sofern im Vertrag vorgesehen bzw. gesetzlich eröffnet; die konkrete Rechtsfolge hängt vom notariellen Vertrag ab.
Der Notar beurkundet den Kaufvertrag und koordiniert die Abwicklung, einschließlich Vormerkung/Eintragungen und Voraussetzungsketten; das Beurkundungsverfahren soll so gestaltet werden, dass Amtspflichten und Verbraucherschutzanforderungen eingehalten werden.